

Steht ein Diabetiker vor der Frage, ob er einen Schwerbehindertenausweis beantragen soll oder nicht, so muss er sich auch mit den Konsequenzen befassen, die solch ein Status mit sich bringt. Es gibt keine Standardantwort auf die Frage „Soll ich oder soll ich nicht?
Natürlich bringt Diabetes gewisse Einschränkungen mit sich. Für den einen wiegen Sie schwerer, der andere geht damit locker um. Und der Grad der Einschränkung ändert sich bisweilen mit der Zeit. So kenne ich viele Diabetiker, die ihr Leben lang nicht mal daran gedacht haben, eventuell einen solchen Status zu beantragen, obwohl Steuererleichterungen, vergünstigte Eintritte sowie ein besonderer Kündigungsschutz locken.
Die Nachteile können überwiegen – gerade bei jungen Menschen
Besonders schwierig stellt sich die Entscheidung pro oder contra Schwerbehindertenausweis für Eltern dar, die für ihre Kinder entscheiden müssen. Geht es um den Abschluss einer Versicherung, so haben es Schwerbehinderte oftmals schlechte Karten. Das gleiche gilt für den Einstieg ins Berufsleben. Hier muss genau überlegt werden, ob der Status, der kurzfristig vorteilhaft erscheint, nicht später einmal unerwünschte Folgen hat.
Wer auf Lebenszeit verbeamtet oder bereits Rentner ist, der muss nicht lange überlegen. Hier bietet der Ausweis Vorteile, die wohl kaum widerlegt werden können.
Schwerbehindert ist man auch ohne Ausweis
Aus verständlichen Gründen mag es Situationen geben, in denen man seinen Ausweis (und damit den Status als Schwerbehinderter) am liebsten wieder loswerden möchte. Das kann vor dem Abschluss einer Versicherung oder einer Jobbewerbung der Fall sein. Aber geht das so einfach?
Es ist wichtig zu wissen, daß man den Ausweis weder einfach abgeben kann noch ein Wahlrecht hat. Der Ausweis dient nur zum Nachweis der Schwerbehinderung. Die Schwerbehinderung endet nicht mit dem Wegwerfen oder Zerstören des Ausweises. Sie wird durch eine Behörde festgestellt und auch nicht befristet erteilt.
Nehmen wir an, ein Diabetiker wird geheilt. Dann würde der Verwaltungsakt rechtswidrig und müsste zurückgenommen werden. Aber leider ist Diabetes noch nicht heilbar. Und um es kurz zu machen: eine Rücknahme des Verwaltungsaktes ohne Heilung sieht das Sozialgesetzbuch nicht vor. Angeblich gab es Fälle, bei denen die Behörde auf Wunsch des Betroffenen den Beschlöuss rückgängig gemacht hat, aber offiziell ist eine Schwerbehinderung zumindest im Falle von Diabetes nur durch Heilung aufhebbar.
Eine Möglichkeit gibt es natürlich noch: man beantragt eine Neufeststellung des Grades der Behinderung und legt dar, daß keine Einschnitte in die Lebensführung mehr bestehen. Dann würde ein GdB von 30 oder 40 festgestellt, womit zwar noch eine Behinderung, nicht jedoch eine Schwerbehinderung vorliegen würde. Alle Vor- und Nachteile sind somit weg.
Am Ende muss jeder die Entscheidung für sich treffen. Aber sicherlich ist es keine Entscheidung, die man sich leicht machen sollte, denn sie begleitet einen im Zweifel ein Leben lang. Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Und welche Entscheidungen habt ihr getroffen?
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Ich habe mich gerade vor zwei Monaten nach nun 25 Jahren Typ 1 dazu durchgerungen, den SB Ausweis zu beantragen. Ich warte noch auf das Ergebnis, hoffe aber auf einen GdB von mind. 50. Ich hatte früher Bedenken bzgl. Jobsuche usw., glaube aber mittlerweile, dass es kein Grund mehr ist, abgelehnt zu werden. Ob ich da richtig liege wird sich zeigen, vielleicht bleibe ich aber auch ewig (!) bei meinem aktuellen Arbeitgeber.
Hallo Britta,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Darf ich fragen, was Dich zu der Entscheidung bewogen hat und was Du Dir davon erwartest? Übrigens schön zu hören, daß Du offenbar in Deinem derzeitigen Job sehr happy bist 🙂
Viele Grüße Christian